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Mietschmiede Anhänger mieten im Emsland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Anhänger und Geräte zwischen Mietschmiede – Fynn Mensing (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

§ 2 Vertragsschluss und Anfrage

Die Anfrage über das Formular auf dieser Website, per WhatsApp, Telefon oder E-Mail ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung des Vermieters (Terminbestätigung) zustande. Der Mieter muss volljährig sein und über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

§ 3 Fahrerlaubnis

Der Mieter versichert, im Besitz einer für die gebuchte Kombination gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Für Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse genügt in der Regel die Klasse B; für schwerere Anhänger ist regelmäßig B96 oder BE erforderlich. Der Vermieter ist berechtigt, Führerschein und Ausweis zu prüfen und die Übergabe bei fehlender Fahrberechtigung zu verweigern.

§ 4 Mietzeit, Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Aktuell:

  • Autotransporter: 25 € (3 Stunden) · 55 € (Tag) · 95 € (Wochenende) · 219 € (Woche)
  • 750-kg-Kastenanhänger: 12 € (3 Stunden) · 27 € (Tag) · 49 € (Wochenende) · 109 € (Woche)

Die Miete ist bei der Übergabe zu zahlen (bar oder per Überweisung). Kilometer sind unbegrenzt enthalten. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben, wird der jeweils nächste angefangene Tarifschritt berechnet.

§ 5 Kaution

Die Kaution beträgt 100 € und wird bei der Übergabe hinterlegt. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und gemeinsamer Prüfung des Mietobjekts zurückgegeben. Der Vermieter darf berechtigte Ansprüche mit der Kaution verrechnen.

§ 6 Übergabe und Rückgabe

Übergabe und Rückgabe erfolgen persönlich am Standort Spelle zu einem vereinbarten Termin. Der Zustand des Mietobjekts wird bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam geprüft und fotografisch dokumentiert. Das Mietobjekt ist besenrein und mit vollständigem Zubehör zurückzugeben.

§ 7 Pflichten des Mieters

  • Sorgfältiger Umgang, Beachtung von Ladungssicherung, Stützlast und zulässiger Nutzlast
  • Einhaltung der StVO, insbesondere der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Keine Weitervermietung oder Überlassung an nicht eingetragene Fahrer
  • Keine Nutzung zu gewerblicher Personen- oder Gefahrgutbeförderung
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen oder Umbauten

§ 8 Versicherung und Haftung des Mieters

Die Anhänger sind als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen und haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten durch den Anhänger entstehen. Für den Anhänger selbst besteht eine Teilkaskoversicherung; sie greift bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas- und Wildschäden.

Nicht von der Teilkasko erfasst sind insbesondere Schäden am Anhänger, die der Mieter selbst verursacht – etwa beim Rangieren, Ankuppeln, Beladen oder durch Überladung. Für solche Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er sie zu vertreten hat. Gleiches gilt für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Verstöße gegen § 7 dieser Bedingungen oder Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer.

Der Vermieter wird berechtigte Ansprüche zunächst mit der Kaution verrechnen. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Haftung des Vermieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Schäden, Unfall, Panne

Schäden, Unfälle und Pannen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben.

§ 10 Absage eines Termins

Ein bestätigter Termin kann bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei abgesagt werden. Für unverbindliche Anfragen entstehen keine Kosten.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnet der Vermieter pauschal 50 % des vereinbarten Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale – in diesem Fall entfällt oder ermäßigt sie sich entsprechend. Kann der Anhänger im fraglichen Zeitraum anderweitig vermietet werden, wird keine Pauschale berechnet.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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