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Mietschmiede Anhänger mieten im Emsland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

Platzhalter – noch nicht rechtsverbindlich

Diese Seite ist ein Entwurf und dient als Gerüst. Vor dem Launch werden die Inhalte vervollständigt und anwaltlich bzw. durch einen Fachdienst geprüft. Bis dahin gelten die Angaben nicht als verbindliche Rechtstexte.

Gerüst für die Vermietung von Anhängern durch Mietschmiede – Fynn Mensing. Die endgültige Fassung wird gemeinsam mit dem Mietvertrag und dem Übergabeprotokoll juristisch geprüft.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Anhänger und Geräte zwischen Mietschmiede – Fynn Mensing (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

§ 2 Vertragsschluss und Anfrage

Die Anfrage über das Formular auf dieser Website, per WhatsApp, Telefon oder E-Mail ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung des Vermieters (Terminbestätigung) zustande. Der Mieter muss volljährig sein und über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

§ 3 Fahrerlaubnis

Der Mieter versichert, im Besitz einer für die gebuchte Kombination gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Für Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse genügt in der Regel die Klasse B; für schwerere Anhänger ist regelmäßig B96 oder BE erforderlich. Der Vermieter ist berechtigt, Führerschein und Ausweis zu prüfen und die Übergabe bei fehlender Fahrberechtigung zu verweigern.

§ 4 Mietzeit, Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Aktuell:

  • Autotrailer: 25 € (3 Stunden) · 55 € (Tag) · 95 € (Wochenende) · 219 € (Woche)
  • 750-kg-Kastenanhänger: 12 € (3 Stunden) · 27 € (Tag) · 49 € (Wochenende) · 109 € (Woche)

Die Miete ist bei der Übergabe zu zahlen (bar oder per Überweisung). Kilometer sind unbegrenzt enthalten. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben, wird der jeweils nächste angefangene Tarifschritt berechnet.

§ 5 Kaution

Die Kaution beträgt 100 € und wird bei der Übergabe hinterlegt. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und gemeinsamer Prüfung des Mietobjekts zurückgegeben. Der Vermieter darf berechtigte Ansprüche mit der Kaution verrechnen.

§ 6 Übergabe und Rückgabe

Übergabe und Rückgabe erfolgen persönlich am Standort Spelle zu einem vereinbarten Termin. Der Zustand des Mietobjekts wird bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam geprüft und fotografisch dokumentiert. Das Mietobjekt ist besenrein und mit vollständigem Zubehör zurückzugeben.

§ 7 Pflichten des Mieters

  • Sorgfältiger Umgang, Beachtung von Ladungssicherung, Stützlast und zulässiger Nutzlast
  • Einhaltung der StVO, insbesondere der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Keine Weitervermietung oder Überlassung an nicht eingetragene Fahrer
  • Keine Nutzung zu gewerblicher Personen- oder Gefahrgutbeförderung
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen oder Umbauten

§ 8 Haftung und Versicherung

Die Anhänger sind als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen und haftpflichtversichert. Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung.

TODO: Höhe der Selbstbeteiligung, Kaskoumfang und Ausschlüsse nach Abschluss der Versicherung eintragen (laut Konzept 500–1.000 €).

§ 9 Schäden, Unfall, Panne

Schäden, Unfälle und Pannen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben.

§ 10 Absage eines Termins

Ein bestätigter Termin kann bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen kann der Vermieter eine Bearbeitungspauschale berechnen. Für unverbindliche Anfragen entstehen keine Kosten.

TODO: Höhe der Pauschale festlegen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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